Rechtliche Stellung in Österreich
Gesetzliche Regelung
- Landesbergführergesetz
- differiert zw. Bundesländern
- Landessportgesetz
- NÖ
- regelt die Tätigkeit im Verein
Tätigkeitsbereiche
Der ÜL darf im Rahmen seiner Ausbildung (ausgebildeten Sportarten und Umfänge) tätig sein:
- Tätigkeit im Verein
- Taggeld und Nächtigungskosten ohne Rechnung (€ 26,40/€ 15,00)
- Pauschale Reiseaufwandsentschädigung € 720,-/Monat (=6 Tage à € 120,-)
- Freizeit- & Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unterstützung im Rechtsstreit
- Tätigkeit in der Schule
- Schulunterrichtsgesetz
- Vereinbarung Schule/Direktor
- Haftpflicht/Finanzrecht/Sozialabgaben!?
- Tätigkeit für private Veranstalter
- Anstellungsverhältnis (Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, geringfügige Beschäftigung, Aushilfen)
- Finanzrechtliche Abwicklung
- Haftungsrechtliche Vorsorge (Haftpflichtversicherung durch Dienstgeber)
- Sozialversicherungspflichtige Abwicklung
- Gewerberechtliche Bewilligung durch Anstellung nicht nötig (gibt es auch keine)
- Selbständige/Berufliche Tätigkeit und Bewerbung am freien Markt
- ist NICHT MÖGLICH